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Ziele

  • gemeinsam erarbeiten wir Ihr gewünschtes  Ziel für die Ernährungsberatung

  • es wird eine Analyse über Ihr individuelles Ess- und Trinkverhalten erstellt

  • Erarbeitung von Ernährungskriterien für ihre speziellen Bedürfnisse

  • praktische Materialien die eine langfristige Umsetzung im Alltag ermöglichen

  • Steigerung des Wohlbefindens

Ernährungsberatung nach §20 SGB V

Ernährungsberatung dient in erster Linie der Prävention und richtet sich an Personen die ihre Gesundheit erhalten oder vorbeugend Ernährungsinformationen einholen möchten.

 

Krankenkassen fördern das Gesundheitsbewusstsein ihrer Mitglieder indem präventive Maßnahmen mit bis zu 80% bezuschusst werden. Dennoch sollten Sie vor der Beratung bei der Krankenkasse erfragen, in welchem Umfang eine Bezuschussung ermöglicht wird.

Wer kann eine Beratung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder, der das Bedürfnis hat sein Ernährungsverständnis zu erweitern, eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen. Darunter zählen unter anderem Personen die sich für

  • eine gesunde Ernährung

  • Vegetarische Ernährung

  • Vegane Ernährung

  • Ernährung für Sportler

  • Ernährung während der Schwangerschaft / Stillzeit

interessieren.

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