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Ziele

  • Analyse und Bewertung des Ernährungszustands

  • Motivation bei der Entwicklung von neuen Ernährungsstrategien

  • individuelle Informationen über das Ess- und Trinkverhalten

  • trainieren geeigneter Ess- und Trinkgewohnheiten

  • Anpassung des Einkaufsverhaltens

  • Unterstützung bei der Vertiefung neuer Ernährungsgewohnheiten

  • Verbesserung der Lebensqualität

Ernährungstherapie nach §43 SGB V

Ernährungstherapie richtet sich an Patienten, die durch eine ernährungsmitbedingte Erkrankung die Ernährung umstellen müssen, um den Gesundheitszustand zu verbessern oder wiederherzustellen. Für die Kostenübernahme oder eine Bezuschussung von Ihrer Krankenkasse muss durch einen Arzt die Notwendigkeit bescheinigt werden. Das bedeutet, vom Arzt wird eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgefüllt, die eine Ernährungstherapie empfehlen. Desweiteren benötigen einige Krankenkassen einen Kostenvoranschlag vom Berater.

Ernährungstherapie richtet sich an Personen die unter

  • Adipositas (BMI > 30)

  • Allergien

  • Arthrose/ Arthritis

  • Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen

  • Diabetes mellitus

  • Fructosemalabsorbtion

  • Fettstoffwechselstörungen

  • Gastritis (Magenschleimhautentzündung)

  • Hyperurkämie (Gicht)

  • Herz-Kreislauferkrankungen

  • Intoleranzen (Laktose, Histamin)

  • Lebensmittelunverträglichkeiten

  • Niereninsuffiziens

  • Osteoporose

  • Ösophagitis (Speiseröhrenentzündung)

  • Pankreatitis (Bauchspeicheldrüsenentzündung)

  • Reizdarm

  • Sodbrennen

  • Unter- (BMI <18,5) und Übergewicht (BMI >25)

  • Zöliakie

leiden.

Ich unterstütze Sie gerne durch die Erstellung eines Kostenvoranschlags sowie mit speziellen Formularen für Ärzte und Krankenkassen

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